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PRESSEMITTEILUNGEN rund um's Auto
 
Ab sofort werden wir für Sie aktuelle Mitteilungen / Infos rund um's Auto in dieser Rubrik einstellen.
Diese werden regelmäßig von der Innung des Kraftfahrzeughandwerk Remscheid bereit gestellt.



Möchten Sie regelmäßig informiert werden?
Gerne senden wir Ihnen diese Mitteilungen unkompliziert per Mail.
Senden Sie uns einfach über unser Kontaktformular eine kurze Info.


Pressemitteilung 06/2018
- aktuelle Ausgabe der  Remscheider Handwerkszeitschrift:





Pressemitteilung 03/2018
- Vorstandswahlen in der Kreishandwerkerschaft
- Reportagen:
- vom Auszubildenden zum Bundessieger
- Erst Fragen, dann Fakten schaffen / Gespräch mit dem
Ausländeramt der Stadt Remscheid



Pressemitteilung 06/2016
Thema: AZUBI-Kennenlernaktion - Kartbahnrennen in Wuppertal.
Bitte lesen Sie die anliegenden Dateien:



Pressemitteilung 01/2016
Zum Jahreswechsel hat sowohl für das Kraftfahrzeuggewerbe als auch für
Autofahrer einige Änderungen gegeben, die wir Ihnen auch nicht vorenthalten
möchten. Bitte lesen Sie die anliegenden Dateien:



Pressemitteilung 09/2015
Bitte lesen Sie die anliegenden Dateien zum Thema Reifenwechsel:
KFZ-Handwerk rät zum Reifenwechsel:
                


Pressemitteilung 02/2015
Gerne möchten wir Ihnen attraktive und interessante Film über die Ausbildungsberufe
im KFZ Handwerk zur Verfügung stellen.
Sie gelangen über den Button You Tube zu den Videos:




Pressemitteilung 01/2015

Für den Autofahrer gibt es in diesem Jahr viele Neuerungen.
Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst:


Online-Abmeldung von Fahrzeugen:

Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält,
kann sich bei einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen.
Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar,
die ins Internet eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden.
Erst ab 2016 ist auch die Wiederzulassung online möglich.
Wer das nicht will, oder keinen neuen einlesbaren Personalausweis hat, muss weiter aufs Amt gehen.

Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel:

um 1. Januar 2015 wurde die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben.
Das bedeutet: Innerhalb Deutschlands können Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des „alten“ Wohnortes behalten.
Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des „neuen“ Wohnortes beantragt werden.

Verbandskasten:

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine DIN Norm 13164 für Verbandskästen.
Der Gesetzgeber hat Inhalt und Umfang des Verbandskastens neu definiert.
Neu im Verbandskasten sind ein 14-teiliges Pflasterset,
Fingerkuppenverbände in unterschiedlichen Größen
und zwei einzeln verpackte Tücher zur Reinigung unverletzter Hautpartien sowie ein Verbandpäckchen in Kindergröße.


Dieselpartikelfilterförderung:

Das staatliche Förderprogramm mit einem Direktzuschuss
bei der Dieselpartikelfilter-Nachrüstung wird in diesem Jahr wieder aktiviert.
Gefördert werden Filternachrüstungen mit einem Direktzuschuss von 260 Euro,
die ausschließlich in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 eingebaut werden.
Autohalter von Diesel-Pkw (Erstzulassung bis 31. Dezember 2006)
sowie von Kleintransportern bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse
(Erstzulassung bis 16. Dezember 2009)
können pro Fahrzeug die Förderung einmal beantragen.
Die Antragstellung ist beim BAFA ausschließlich via Internet
unter www.bafa.de zu beantragen und ab dem 1. Februar 2015 möglich.

Ab dem 1.4.2015: Höhere Anforderungen bei Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen

- SVA trägt jetzt Halter-und Fahrzeugdaten ein und fordert Nachweis HU/SP

Mit dem Erwerb eines auf fünf Tage befristeten Nummernschilds,
bei dem das Straßenverkehrsamt nach Vorlage des Versicherungsnachweises
lediglich die Daten des Antragstellers in den Fahrzeugschein eingetragen hatte,
konnten bislang jedwede abgemeldete Fahrzeuge ausgiebig zur Probe
gefahren oder überführt werden.
Jährlich wurden bundesweit ca. zwei Millionen Kurzzeitkennzeichenanträge
von den SVA bearbeitet.
Um den in den letzten Jahren herrschenden, massiven Missbrauch
von Kurzzeitkennzeichen einzudämmen,
hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mit einer Änderung
der Fahrzeug Zulassungsverordnung
an die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen höhere Anforderungen gestellt,
die seit Jahresbeginn gelten.
Neu ist, dass für ein Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015
nur dann zugeteilt wird, wenn eine gültige
Hauptuntersuchung (HU)/ Sicherheitsprüfung (SP) bei NFZ
für das konkret zu benennende Fahrzeug nachgewiesen wird.
Neu ist auch, dass das konkrete Fahrzeug zudem auch von der Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein eingetragen wird.
Ohne gültige HU/SP dürfen nur Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter,
erheblicher oder geringer Mängel in die nächstgelegene Werkstatt oder zu einer Prüforganisation durchgeführt werden.


Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
8:00 - 17:00 Uhr
Samstag
nur nach Vereinbarung


Sven Freund
Klausenerstr. 13
42899 Remscheid
Tel.: 02191/ 50775 und 2094353
E-Mail: sven-freund@t-online.de


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